EEG-Umlage sparen
Eichrechtskonforme Energiemessung
Betriebe, die eine Reduktion der EEG-Umlage beantragen oder die Rückzahlung gewährter Befreiungen vermeiden wollen, müssen bis 01.01.2021 selbst und durch Dritte verbrauchten Strom eichrechtskonform separat erfassen und dokumentieren. Hierfür bietet MENNEKES das passende Produktportfolio.